von Maja Blumer, 29. April 2026
Wie jeden ersten Sonntag im Mai versammeln wir Glarnerinnen und Glarner uns am nächsten Sonntag, dem 3. Mai 2026 im Ring zu Glarus um auf dem Zaunplatz mitten in Glarus zu «mehren und zu mindern». Bei fast jedem Wetter – mal regnet’s oder schneits, mal brennt die Sonne erbarmungslos auf uns herunter. Zur Auswahl stehen Stehplätze auf dem Ring oder aber harte Holzbänke im Zentrum des Rings. Bequem ist weder das eine noch das andere. Das gilt es auszuhalten, denn die Landsgemeinde dauert so lange wie sie dauert.
Was & wie wir entscheiden
Für Aussenstehende ist die Landsgemeinde eine sehr seltsame Form von Demokratie. Aber immerhin ist es eine Form von direkter Demokratie, die sich seit 11. März 1387 erhalten und weiterentwickelt hat. Sehr vieles ist noch sehr ähnlich, wie es in alten Filmen und Berichten zu sehen ist. Eine Tradition 639 Jahre aufrecht zu erhalten: Das muss schon ein spezielles Land sein, dass das schafft.
Das wichtigste Merkmal der Landsgemeinde ist vielleicht: Auf der politischen Bühne im Zentrum steht nicht die Obrigkeit, die politischen Parteien oder eine «Herrschaft». Sondern jede und jeder von uns, der das Wort ergreifen willl, kann das tun. Sei es zu den vorbereiteten Gesetzesvorlagen im Memorial, sei es, um Namen von Kandidaten für die Wahl der (Laien-)Richter in den Ring zu werfen, oder um ganz neue Ideen vorzubringen. Das Motto: «Ds Wort isch frii». Bei aller Freiheit gelten strenge Regeln: Applaudiert wird nicht, höchstens ein bisschen gestöhnt, wenn wieder einmal ein notorischer Vielredner das Wort ergreift oder einer zum zwanzigsten Mal dasselbe Argument präsentiert, wie seine Vorredner.
Wenn alles gesagt ist, halten wir unsere Stimmkarten hoch, um abzustimmen. Manchmal ist der Fall klar. Wenn es knapp wird heisst es: aufstehen und Stimmkarte hochhalten. Und ja: man muss buchstäblich zu seiner Meinung stehen können.
Manche Entscheide sind spektakulär, manche weniger
Manche Entscheide, die «wir Glarner» gefällt haben (bzw. unsere Vorfahren), sind spektakulär.
Am 22. Mai 1864, beschlossen unsere Vorgänger auf Antrag von Fabrikarbeitern hin, es solle ein Gesetz geschaffen werden, um die «die Masse» vor den «schädlichen Einflüssen» der Industrie zu schützen und das erste Arbeitsgesetz von 1846 zu verschärfen. Das neue Gesetz, das von einer Kommission unter Johann Jakob Blumer ausgearbeitet wurde, beschränkte den Arbeitstag für alle Frauen und Männer auf zwölf Stunden und verbot die Nachtarbeit (Kinderarbeit war bereits 1856 und Sonntagsarbeit 1858 verboten worden). Johann Jakob Blumer war ein enger Freund von Alfred Escher und hatte 1837 diesen und weitere Freunde aus Zürich, die sich auf eine «Alpenreise» begeben hatten, an die Landsgemeinde eingeladen. Das kann mit ein Grund sein, dass das 1864 geschaffene Glarner Fabrikgesetz weite Kreise zog. Vielleicht sorgte es sogar dafür, dass Johann Jakob Blumer 1874 erster Präsident des ständigen Bundesgerichts wurde. Der Entscheid der Landsgemeinde von 1864 hatte jedenfalls Signalwirkung weit über das Glarnerland hinaus und führte im Jahr 1877 zum Schweizerischen Fabrikgesetz.
1916 stimmte die Landsgemeinde einer kantonalen Alters- und Invalidenversicherung zu, 1925 wurde eine kantonale Arbeitslosenversicherung geschaffen. Auf Bundesebene gelang die Schaffung einer entsprechenden Gesetzesgrundlagen erst 1948.
Etwas weniger geglückt ist vielleicht der Landsgemeindentscheid von 2006, die die bisherigen 25 Gemeinden des Kantons (einige, wie Nidfurn und Haslen hatten sich schon vorher vereint) zu drei Gemeinden zu fusionieren. Eine Bündelung der Kräfte der kleinen Gemeinden war sicherlich nötig, doch es wurden auch funktionierende Strukturen zerstört. Ich habe persönlich das Gefühl, meinen Heimatort Nidfurn verloren zu haben und statt dessen in «Glarus Süd» an einer Autobahnausfahrt zu leben. Oder an einer Autobahneinfahrt, von der man in die Ferne ziehen kann, weil es einem leicht fällt, das, was einmal Heimat war, hinter sich zu lassen.
Der Ablauf der Landsgemeinde
Der Einmarsch beginnt um 9:30 Uhr. Begleitet von der Harmoniemusik Glarus, die dazu seit 1876 den Landsgemeindemarsch spielt, und beschützt von einer Ehrenformation der Schweizer Armee, ziehen Regierung, Landrat sowie Ehrengäste in den Ring und nehmen auf den ihnen zugewiesenen Holzbänken nahe an der Tribüne Platz.
Nachdem die Stimmbürgerinnen und -bürger, die den Umzug gesäumt haben, im Ring eingetrudelt sind, hält der Landammann eine staatsmännische Rede, die er wie viele andere nach ihm mit der Formel «Hoochvertruuti, liebi Mitlandlüüt…» einleitet.
Dann wird’s ernst: Die Teilnehmer der Landsgemeinde werden vereidigt, indem sie die Schwurfinger heben und schwören:
Wir geloben und schwören, die Verfassung und Gesetze des Bundes und des Kantons Glarus treu und wahr zu halten, des Vaterlandes Ehre, Einheit und Kraft, seine Unabhängigkeit, die Freiheit und Rechte der Menschen zu schützen und zu schirmen, so wahr als wir bitten, dass uns Gott helfe. «Dieses schwören wir.»
So stehts übrigens im «Gesetz über die Eidesformeln». Erlassen von der Landsgemeinde am 30. September 1877.
Wenn endlich die ganze Traktandenliste abgearbeitet wurde (oder wenn absehbar ist, dass das nicht möglich ist und die verbleibenden Geschäfte vertagt werden müssen), folgen die einen dem Umzug der Harmoniemusik, während andere in die umliegenden Gaststätten eilen, wo sie einen Platz reserviert haben, um das Landsgemeinde-Menü zu geniessen und weiter zu debattieren oder mit einem Bier darauf anzustossen, dass man sich trotzdem verträgt, auch wenn man im Ring gegeneinander gestimmt hat. Das Landsgemeinde-Menü besteht aus «Chalberwurscht», einer Kalbssiedwurst mit Brotzusatz an Zwiebelrahmsauce, mit Kartoffelstock und warmen Dörrzwetschgen. Andere verpflegen sich an den Marktständen, die sich durch die ganze Stadt ziehen oder besteigen den Zug heimwärts.
Was dieses Jahr (vielleicht) zu diskutieren gibt
Zu jeder Landsgemeinde gibt es das sogenannte Memorial, das dieses Jahr 12 Traktanden umfasst. Oder besser gesagt 13. Denn ein vom Landrat für unerheblich erklärten Memorialsantrag kann von der Landsgemeinde für erheblich erklärt werden und am 3. Mai 2026 zu langen Diskussionen führen: Redezeit an der Landsgemeinde seien auf maximal drei Minuten zu begrenzen, verlangt der Antragsteller.
Zu reden wird wohl die Steuer auf E-Autos geben, der Pendlerabzug und die Prämienverbilligung bei den Krankenkassen. Als chancenlos eingestuft werden die Memorialsanträge für «Nachhaltigen und gemeinnützigen Wohnungsbau fördern» und «Für attraktivere Velorouten». Sie kosten zu viel.
Ein Problem, das die diesjährige Landsgemeinde wohl nicht löst
Das grosse Problem des Glarnerlands wird die Landsgemeinde auch dieses Jahr nicht lösen können, obwohl viele Traktanden damit zusammenhängen: Das Fehlen von attraktiven Arbeitsplätzen verbunden mit zerfallenden Dörfern und ungenügender Verkehrsinfrastruktur.
Die Einwohnerzahl entwickelt sich im Kanton Glarus unterdurchschnittlich. Seit 1970 hat er nur ein Bevölkerungswachstum etwas über 10 Prozent (8 % davon seit 2012). Die Bevölkerung hat in der Schweiz im gleichen Zeitraum um 44,7 Prozent (11,5 % davon seit 2012) zugenommen. Kann man im Memorial nachlesen, oder an den zerfallenden Dorfbildern in Glarus Süd ablesen.
Eine Anbindung an den Grossraum Zürich oder Chur fehlt insbesondere in Glarus Süd:
Wer drei, vier Stunden täglich pendelt, um in der Stadt Karriere zu machen, kann seine noch so günstige Wohnung und die herrliche Bergwelt nicht geniessen und zieht lieber ganz in die Agglomeration in der Nähe seines Arbeitsplatzes. Wer doch Arbeit im Glarnerland findet, aber ein eher unterdurchschnittliches Einkommen erziehlt, ächzt unter den Krankenkassenprämien, von denen er «nebenan» im Kanton Schwyz befreit würde. Auch die Stromtarife haben urplötzlich einen riesigen Anstieg erlebt.
Wer seinen Kindern den Weg für einen tertiären Bildungsabschluss ebnen möchte, wählt als Wohnort eher eine Region, die näher am Schweizer Durchschnitt der gymnasialen Maturitätsquote bei über 20 Prozent liegt, während der Anteil im Kanton Glarus mit ca. 12,2 % bis 12,3 % deutlich geringer ist.
Wer sich einen Alterssitz sucht, möchte vielleicht doch eher ein Pflegeheim oder einen Arzt an seinem Wohnort in Anspruch nehmen können oder wenn er ins Spital muss nicht nach Chur oder Zürich reisen müssen.
Anknüpfen an Erfolge der Vergangenheit
An billigem Wohnraum und Platz für Bauprojekte von Genossenschaften fehlt es nicht. Aber an einem Konzept, wie neue Arbeitsplätze geschaffen werden können:
Mit einer Leitidustrie, wie es die Textilindustrie im 19. Jahrhundert war mit Pionieren, die neue Märkte bis in den Fernen Osten erschliessen wie einst Conrad Blumer? Mit genialen Erfindern wie Samuel Blumer (1881-1959), der mit seiner Firma Therma in Schwanden den Haushaltsgerätemarkt revolutionierte und Hans Hilfiker (1886-1958) sowie Wilhelm Kienzle (1901-1993), die ihm halfen?
Mit Politikern und Juristen, die wegweisende Gesetze schaffen wie Eduard Blumer (1848-1925) oder dem bereits erwähnten Johann Jakob Blumer (1819-1875)?
Mit Pionieren im Tourismus, etwa der seit 1864 bestehende Glarner Bergführer-Verband, welche die Touristen die steilen Berge rauf und möglichst heil wieder runter brachten.
An Inspiration aus der Vergangenheit mangelt es nicht, nur bei der Umsetzung neuer Ideen hapert es noch ein bisschen.
Aber: Wer weiss, vielleicht stellt jemand an der diesjährigen Landsgemeinde einen Antrag, welcher die Abwärtsspirale durchbricht? «Ds Wort isch frii»!
Wer die Landsgemeinde als Zuschauer (kein Zutritt für nicht Stimmberechtigte zum Ring, sondern nur auf Zuschauertribüne) miterleben möchte, findet weitere Informationen zu Geschichte, Bedeutung, Ablauf & Unterkunft hier: https://glarnerland.ch/de/glarnerland/landsgemeinde.html






